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             § 1 Allgemeines 
              (1) Oeko-Bau-Dresden ist eine Dienstleistung von Anja Seidler, Ahornstraße 
              12, 01097 Dresden und beinhaltet das Betreiben der Internetadresse 
              www.oeko-bau-dresden.de. 
              (2)www.oeko-bau-dresden.de ist eine regionale Marketing- und Service-Plattform, 
              welche von Oeko-Bau-Dresden speziell dazu entwickelt wurde, Produkte 
              und Dienstleistungen kleiner und mittelständischer Unternehmen 
              zu präsentieren und deren Angebote und Internetseiten auffindbar 
              und bekannt zu machen.  
              (3) Die Teilnahme an oeko-bau-dresden.de erfolgt ausschließlich 
              auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
              Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder Abänderungen 
              dieser Bedingungen werden von Oeko-Bau-Dresden nicht akzeptiert. 
              Sondervereinbarungen sind vom Firmeninhaber persönlich gegenzuzeichnen, 
              um Gültigkeit zu erlangen. 
              (4) Oeko-Bau-Dresden ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen 
              Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist 
              zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner hat das 
              Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht 
              der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb 
              eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden 
              diese entsprechend der Ankündigung wirksam. 
            § 2 Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an www.oeko-bau-dresden.de 
              (1) Die Vertragspartner müssen sich dem ökologischen Bauen 
              verpflichtet fühlen und die Grundsätze des ökologischen 
              Bauverständnis in ihre Arbeit integriert haben.  
              Kernpunkte dabei sind: 
              - Aufmerksamkeit auf die Gesundheit und Lebensbedingungen der Menschen 
              während der Herstellung, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung 
              des Produktes Haus  
              - Minimierung der Ressourcenverbräuche, im Hinblick auf Wasser, 
              Energie und bebaute Fläche in Einklang mit Natur und baulicher 
              Umwelt 
              (2) Der Firmensitz bzw. das Betätigungsfeld müssen in 
              Dresden und Umgebung liegen. 
            § 3 Leistungsumfang 
              (1) Die Leistungen von Oeko-Bau-Dresden umfassen das Einrichten 
              und Pflegen der Internetseite, die Verwaltung der Daten. 
              (2) Die Internetseite besteht im Kern aus den Bereichen 
              a) Teilnehmerliste mit Firmenportraits und 
              b) Fachartikelsammlung. 
              (3) Oeko-Bau-Dresden behält sich das Recht vor, seine Leistungen 
              zu erweitern, zu ändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen, 
              sofern diese dem Vertragspartner zumutbar oder aufgrund von Gesetzesänderungen 
              erforderlich sind. 
              (4) Soweit Oeko-Bau-Dresden kostenlose Dienstleistungen erbringt, 
              können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt 
              werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch 
              ergibt sich daraus für den Vertragspartner nicht. 
            § 4 Pflichten des Vertragspartners 
              (1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, folgende Daten zu liefern: 
              a) Kenndaten, Kurzdarstellung und Grafiken für die Teilnehmerliste 
              und das Firmenportrait; 
              b) freiwillig einen Fachbeitrag für die Veröffentlichung 
              im Informationsteil zu liefern, Zeitpunkt und Umfang nach Absprache 
              (2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienste von Oeko-Bau-Dresden 
              sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, 
              a) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu 
              tragen; 
              b) Oeko-Bau-Dresden innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder 
              sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkende Änderung in der Person 
              des Vertragspartners, bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts 
              bzw. Arbeitsgemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von 
              Personen, jede Änderung des Namens des Vertragspartners oder 
              der Bezeichnung sowie jede Änderung der Anschrift anzuzeigen. 
              (3) Verstößt der Vertragspartner gegen die in Absatz 
              2 a) genannten Pflichten, ist Oeko-Bau-Dresden sofort und in übrigen 
              Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis 
              ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 
            § 5 Prüfung des Antrages, Ausschluss 
              (1) Oeko-Bau-Dresden behält sich vor zu prüfen, ob 
              es Gründe gibt, den Aufnahme-Antrag abzulehnen. Der Antragssteller 
              hat keinen rechtlichen Anspruch auf Aufnahme in das Verzeichnis. 
              (2) Oeko-Bau-Dresden behält sich vor, Teilnehmer nach Aufnahme 
              auszuschließen, wenn berechtigter Grund zur Annahme besteht, 
              dass der Teilnehmer gegen die Grundvoraussetzungen (§ 2) verstößt. 
            § 6 Vertragsdauer, Preise und Zahlungsbedingungen  
              (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit 
              beträgt 6 Monate. Danach kann der Antragssteller den Vertrag 
              mit einer einmonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf der Halbjahresfrist 
              kündigen. 
              (2) Die monatliche Gebühr beträgt 5,00 €. Für 
              den Eintrag in weitere Kategorien werden monatlich je Kategorie 
              zusätzlich 3,00 € erhoben. 
              (3) Einmalig sind zu entrichten: 
              a) 40,00 € wenn bereits eine Internetseite besteht, von der 
              die Daten inkl. Grafiken übernommen werden können; 
              b) 70,00 € wenn keine Internetseite besteht und/oder neue Daten 
              be- und eingearbeitet werden sollen. 
              (4) Die regelmäßigen Entgelte sind beginnend mit dem 
              Tage des vertraglich vereinbarten Beginns der Teilnahme halbjährlich 
              zu zahlen. 
              (5) Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen 
              Mehrwertsteuer. 
              (6) Sofern der Vertragspartner nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, 
              muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag, gerechnet ab 
              Ausstellungsdatum der Rechnung, auf dem in der Rechnung angegebenen 
              Konto gutgeschrieben sein. 
              Für nachweislich nicht kommerziell arbeitende Institutionen 
              und Vereine sind die Einträge kostenfrei. 
              (7) Sonstige Entgelte müssen spätestens am 15. Tag, gerechnet 
              ab Ausstellungsdatum der Rechnung, dem in der Rechnung angegebenen 
              Konto gutgeschrieben sein. 
              (8) Bei nachgewiesener Gemeinnützigkeit ist der komplette Eintrag 
              kostenlos. 
            § 7 Zahlungsverzug 
              (1) Bei Zahlungsverzug ist Oeko-Bau-Dresden berechtigt, den Eintrag 
              zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht 
              des Vertragspartners zur Zahlung der monatlichen Beiträge anteilig. 
              Kommt der Vertragspartner nach Mahnung für zwei Monate mit 
              der Bezahlung der Beiträge in Verzug, so kann Oeko-Bau-Dresden 
              das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 
            § 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung 
              (1) Soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche 
              gegen Oeko-Bau-Dresden aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen, wenn 
              die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
              beruht. Das gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten 
              Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht oder Oeko-Bau-Dresden 
              fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem 
              Fall ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren 
              Schaden begrenzt. 
              (2) Gegen Ansprüche von Oeko-Bau-Dresden kann der Vertragspartner 
              nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen 
              aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts 
              nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. 
              (3) Bei Ausfällen wegen eines außerhalb des Verantwortungsbereichs 
              von Oeko-Bau-Dresden liegendend Störung erfolgt eine Rückvergütung 
              von Entgelten nur dann, wenn sich der Ausfallzeitraum über 
              mehr als zwei Werktage erstreckt. 
            § 9 Geheimhaltung, Datenschutz 
              (1) Der Vertragspartner wird gemäß § 33 Abs. 1 des 
              Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes 
              darüber unterrichtet, dass sein Name und seine Anschrift gespeichert 
              und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, verarbeitet 
              und genutzt werden. 
              (2) Soweit sich Oeko-Bau-Dresden Dritter zur Erbringung der angebotenen 
              Dienste bedient, ist Oeko-Bau-Dresden berechtigt, die Daten des 
              Vertragspartners offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung 
              des Betriebes erforderlich ist. 
              (3) Oeko-Bau-Dresden steht dafür ein, dass alle Personen, die 
              von Oeko-Bau-Dresden mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut 
              werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften 
              in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. 
            § 10 Auflösung 
              (1) Oeko-Bau-Dresden behält sich vor, das Angebot nach Ablauf 
              der Probezeit von einem Jahr nach Beginn einzustellen, wenn die 
              monatlichen Gebühren eine kostendeckende Betreibung des Angebotes 
              nicht zulassen. 
              (2) Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet 
            Dresden, den 07. März 2006 
              AGB 
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